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   BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85   

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https://dejure.org/1985,2421
BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85 (https://dejure.org/1985,2421)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1985 - 1 StR 18/85 (https://dejure.org/1985,2421)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 1 StR 18/85 (https://dejure.org/1985,2421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sachbeschwerde - Stattfinden der Hauptverhandlung zeitweise ohne einen ordnungsgemäß bestellten Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - Voraussetzungen für die Bestellung von Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 153 Abs. 5; StPO (1975) § 226, § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 3033
  • MDR 1985, 862
  • StV 1985, 492
  • StV 1987, 46
  • Rpfleger 1985, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 24.06.1931 - II 636/30

    1. Ist es zulässig, daß der Vorsitzende in dem der Vorbereitung der

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85
    Im übrigen ist die Frage der Erheblichkeit im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Beweisantrag schon dann zu bejahen, wenn nicht auszuschließen ist, daß das Vorbringen die Entscheidung in irgendeiner Weise beeinflussen kann (RGSt 65, 322, 330).

    Das Gericht ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, den Angeklagten auf die Bedeutungslosigkeit der aus anderen Gründen abgelehnten Beweiserhebung hinzuweisen (RGSt 65, 322, 330; BGH GA 1972, 272, 273; Urt. vom 5. Februar 1978 - 1 StR 535/78 - bei Holtz, MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).

  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85
    Richtig ist allerdings, daß das Gericht grundsätzlich die mitgeteilten Erwägungen für die Ablehnung eines Beweisantrages in den Urteilsgründen nicht durch andere ersetzen kann, weil der Antragsteller Gelegenheit erhalten muß, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnung und ihren Gründen zu richten (BGHSt 19, 24, 26; 29, 149, 152 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85
    Der Senat hat den Zurückweisungsbeschluß vom 20. Juni 1984 nach Beschwerdegrundsätzen (BGHSt 18, 200, 203, 21, 85, 88; 23, 265, 267) geprüft.
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85
    Richtig ist allerdings, daß das Gericht grundsätzlich die mitgeteilten Erwägungen für die Ablehnung eines Beweisantrages in den Urteilsgründen nicht durch andere ersetzen kann, weil der Antragsteller Gelegenheit erhalten muß, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnung und ihren Gründen zu richten (BGHSt 19, 24, 26; 29, 149, 152 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85
    Der Senat hat den Zurückweisungsbeschluß vom 20. Juni 1984 nach Beschwerdegrundsätzen (BGHSt 18, 200, 203, 21, 85, 88; 23, 265, 267) geprüft.
  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 986/83

    Betrauung eines Referendaren mit Aufgaben eines Urkundsbeamten der

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85
    Auf den Beschluß des 5- Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1984 (NStZ 1984, 327) läßt sie sich nicht stützen.
  • BGH, 09.02.1982 - 1 StR 849/81

    Zeugenbeweis - Unerreichbarkeit - Ablehnung eines Beweisantrags -

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85
    Richtig ist allerdings, daß das Gericht grundsätzlich die mitgeteilten Erwägungen für die Ablehnung eines Beweisantrages in den Urteilsgründen nicht durch andere ersetzen kann, weil der Antragsteller Gelegenheit erhalten muß, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnung und ihren Gründen zu richten (BGHSt 19, 24, 26; 29, 149, 152 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1978 - 1 StR 535/78

    Verstoß gegen die rechtliche Hinweispflicht und den Grundsatz der Gewährung

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85
    Das Gericht ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, den Angeklagten auf die Bedeutungslosigkeit der aus anderen Gründen abgelehnten Beweiserhebung hinzuweisen (RGSt 65, 322, 330; BGH GA 1972, 272, 273; Urt. vom 5. Februar 1978 - 1 StR 535/78 - bei Holtz, MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuer bei einer missbräuchlichen

    Einen Grundsatz, wonach insoweit eine Einschränkung gelte, weil die Betrauung mit der Aufgabe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle durch den Präsidenten selbst erfolgen müsse, gibt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 1 StR 18/85, StV 1985, 492; allgemein zur Möglichkeit, diese nicht an eine bestimmte Form gebundene Betrauung zugleich mit der Zuweisung weiterer Aufgaben an den Angestellten zu verbinden, vgl. OLG Bremen StV 1984, 109; Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl., § 153 Rn. 22).
  • BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16

    Übernahme von Aufgaben der Protokollführung durch nicht der erkennenden

    Der Bundesgerichtshof legt § 153 Abs. 5 Satz 1 GVG vielmehr in ständiger Rechtsprechung gemäß seinem Wortlaut und in Übereinstimmung mit dem Willen des Gesetzgebers (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, BT-Drucks. 8/2024 S. 18; Katholnigg, StV 1984, 110) dahin aus, dass die Einzelheiten der Betrauung der betroffenen Personen, zu denen auch Referendare gehören können, grundsätzlich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilen sind (vgl. BGH, aaO, sowie Urteil vom 4. Juni 1985 - 1 StR 18/85, StV 1985, 492; siehe auch OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 77; MüKoStPO/Arnoldi 2016, § 226 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 316/86

    Berücksichtigung der Hoffnung des Angeklagten auf die Nicht-Konkretisierung eines

    § 245 Abs. 2 Satz 3 StPO ist durch die Nichtverlesung des präsenten Aktenvermerks nicht verletzt worden, weil die Verlesung nur zusammen mit der Vernehmung der als Zeugen benannten - nicht präsenten - Vermerkverfasser in Betracht kam, so daß über den Antrag einheitlich gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zu entscheiden war (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 1 StR 18/85 S. 9 f.).
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